Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufsbedingungen
1. DEFINITIONEN
„Kunde“ bedeutet Personen, Firmen oder Unternehmen, die die Produkte von OM kaufen;
„OM“ bedeutet Owen Mumford GmbH;
„Vertrag“ bedeutet einen beliebigen Vertrag zwischen OM und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Produkte, in den die vorliegenden Bedingungen als Bestandteil aufgenommen werden; und
„Produkte“ bedeutet beliebige, im Vertrag vereinbarte Produkte, die von OM an den Kunden geliefert werden müssen.
„Werktage“ sind Montag bis Freitag.
2. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN
2.1 Die Owen Mumford GmbH (im folgenden OM) verkauft und liefert ausschließlich zu ihren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Produkten durch OM, unabhängig davon, ob dies gemäß einem Liefer-, Vertriebs- oder sonstigen Vertrag zwischen OM und dem Kunden erfolgt. Vorausgesetzt, dass ein solcher Vertrag von einem autorisierten Vertreter von OM unterzeichnet wurde, hat dieser Vertrag im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den vorliegenden Bedingungen Vorrang. Eine Änderung dieser Bedingungen oder eine Zusicherung bezüglich der Produkte ist nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich von einem autorisierten Vertreter von OM genehmigt wurde.
2.3 Sämtliche Angebote der OM sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. OM kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung oder die Zusendung der bestellten Waren annehmen. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.4 Ein vom Kunden erteilter Auftrag gilt erst dann als von OM angenommen, wenn OM dem Kunden die Produkte liefert oder wenn OM eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt. Ein von OM unterbreitetes Angebot wird auf der Grundlage unterbreitet, dass ein Vertrag erst bei einer solchen Annahme zustande kommt. Ein Angebot bleibt für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, wenn OM dieses Angebot nicht vorher zurückzieht.
3. BESCHREIBUNG
3.1 Die Beschreibung der Produkte entspricht den Angaben in der aktuellen Preisliste bzw. dem Angebot von OM.
3.2 Alle von OM ausgegebenen Zeichnungen, beschreibenden Unterlagen, Spezifikationen und Werbematerialien und alle Beschreibungen in den Katalogen, Prospekten und auf der Website von OM haben nur erklärenden Charakter und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Diese Unterlagen bilden keinen Bestandteil des Vertrags.
4. LIEFERUNG
4.1 Wenn OM nichts anderes genehmigt, findet die Lieferung der Produkte am Geschäftssitz von OM statt. Bei Lieferung an den Kunden gilt § 447 BGB.
4.2 Der Kunde wird die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung von OM, dass die Produkte lieferbereit sind, in Empfang nehmen.
4.3 Alle von OM für die Lieferung der Produkte angegebenen Termine sind nur eine unverbindliche Aussage; die Einhaltung der Lieferfrist wird auf der Grundlage der Mitteilung nicht zum wesentlichen Vertragsbestandteil. Wenn keine Termine angegeben werden, erfolgt die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums. OM behält sich das Recht vor, die Produkte in Teillieferungen zu liefern.
4.4 Soweit ein Vertrag über eine bestimmte Menge von Produkten auf Ablauf erfolgt ist der Kunde verpflichtet OM eine Mitteilung seines durchschnittlichen Bedarfs während dieses Zeitraums zu machen. Nimmt der Kunde nicht die gesamte angegebene Menge von Produkten zum jeweiligen Zeitpunkt ab, stellt dies eine erhebliche Leistungsstörung im Sinne des Vertrages dar.
4.5 Lehnt ein Kunde Belieferungen lieferfähiger Produkte ab oder falls OM nicht in der Lage ist die Produkte aus vom Kunden zu vertretenden Umständen rechtzeitig zu liefern
(a) geht die Gefahr an den Produkten auf den Kunden über;
(b) gelten die Produkte als geliefert; und
(c) kann OM die Produkte bis zur Lieferung auf Kosten und Risiko des Kunden lagern.
4.6 Falls die Lieferung der Produkte an einen anderen Ort als dem Geschäftssitz von OM erfolgen soll, wird der Kunde auf seine Kosten angemessene und geeignete Geräte und Arbeitskräfte für die Entladung der Produkte zur Verfügung stellen.
4.7 Falls OM eine Mehr- oder Mindermenge liefert,
(a) ist der Kunde im Falle einer Mindermenge nicht berechtigt, die tatsächlich gelieferten Produkte aufgrund der fehlenden Mindermenge abzulehnen; und
(b) ist der Kunde im Falle einer eventuellen Mehrmenge verpflichtet, diese auf Gefahr und Kosten des Lieferanten zurücksenden.
4.8. OM behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor und den Kunden die Ware nicht zu beliefern, soweit dieser falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht und/oder die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat oder soll. Dies gilt auch, soweit OM aufgrund von dieser nicht zu vertretenden und vorhersehbaren und nicht durch zumutbare Aufwendungen zu überwindenden Umständen, außer Stande ist, die Ware zu liefern, etwa in Fällen höherer Gewalt, Streik, Krieg und/oder Naturkatastrophen, etc. Bei einem Auftragswert im Inland unter € 250,- netto, wird ein Versandkostenanteil von € 6,50 zusätzlich berechnet. Bei einem Auftragswert im Ausland unter € 500,- netto, wird ein Versandkostenanteil von € 25,- zusätzlich berechnet. Bei dem Versand in die Schweiz fallen noch Zollabwicklungsgebühren an.
5. NICHT-LIEFERUNG
5.1 Die jeweilige Liefermenge, welche von OM bei Versand vom Geschäftssitz festgehalten ist, stellt einen verbindlichen Nachweis für die beim Kunden bei der Lieferung eingegangene Menge dar, es sei denn, der Kunde kann einen gegenteiligen Nachweis führen. Reklamationen über Mängel sind binnen 5 Werktagen schriftlich gegenüber OM zu erheben.
5.2 OM haftet nicht für eine Nicht-Lieferung von Produkten (selbst wenn dies durch die Fahrlässigkeit von OM verursacht wurde), es sei denn, OM erhält innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum, an dem die Produkte im Normalfall eingegangen wären eine schriftliche Reklamation.
5.3 Eine Haftung von OM wegen einer Nicht-Lieferung von Produkten ist nach Ermessen von OM auf den Austausch oder Lieferung der Produkte innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragspreis für die für diese Produkte ausgestellte Rechnung beschränkt, soweit keine Rückzahlung erfolgt.
6. GEFAHR/EIGENTUMSRECHT
6.1 Der Kunde übernimmt ab dem Zeitpunkt der Versendung die Gefahr gem. § 447 BGB für die Produkte.
6.2 Das Eigentumsrecht an den Produkten geht mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. OM behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren, sowie an allen eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung, der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OM berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.
6.3 Bis das Eigentumsrecht auf den Kunden übergegangen ist, wird der Kunde:
(a) die Produkte als Verwahrer von OM treuhänderisch verwahren;
(b) die Produkte (kostenlos für OM) separat von allen anderen Waren des Kunden oder eines Dritten derart lagern, dass sie problemlos als das Eigentum von OM identifiziert werden können;
(c) keine kennzeichnenden Markierungen oder Verpackungen auf oder im Zusammenhang mit den Produkten zerstören, beseitigen oder verdecken;
(d) die Produkte in einem verkehrsfähigen Zustand erhalten und im Namen von OM über dessen Wert gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Auf Anfrage muss der Kunde OM das Versicherungszertifikat vorlegen; und
(e) die Leistungen aus der in Absatz 6.3 (d) genannten Versicherung an diese auskehren. 6.4 Ein Weiterverkauf vor endgültigem Eigentumswechsel ist möglich soweit:
(a) dieser im normalen Geschäftsgang des Kunden zum vollen Marktwert erfolgt; und
(b) Im Namen des Kunden als Geschäftsherr für OM. 6.5 Das Recht des Kunden auf den Besitz der Produkte endet sofort, falls:
(a) dieser eines der in Absatz 11.2 (c) genannten Ereignisse erleidet; oder
(b) ein beliebiges Produkt verpfändet oder anderweitig belastet.
6.4 Ein Weiterverkauf vor endgültigem Eigentumswechsel ist möglich soweit:
(a) dieser im normalen Geschäftsgang des Kunden zum vollen Marktwert erfolgt; und
(b) Im Namen des Kunden als Geschäftsherr für OM.
6.5 Das Recht des Kunden auf den Besitz der Produkte endet sofort, falls:
(a) dieser eines der in Absatz 11.2 (c) genannten Ereignisse erleidet; oder
(b) ein beliebiges Produkt verpfändet oder anderweitig belastet.
6.6 OM ist berechtigt, die Zahlung für die gelieferten Produkte zu verlangen, auch wenn das Eigentumsrecht an etwaigen Produkten noch nicht von OM auf den Kunden übergegangen ist.
6.7 Der Kunde gewährt OM, seinen Vertretern und Angestellten eine unwiderrufliche Genehmigung, jegliches Gelände zu betreten, auf dem die Produkte möglicherweise gelagert werden, um die Produkte zu inspizieren oder, sofern das Recht des Kunden auf den Besitz verfallen oder bis dahin nicht entstanden ist, die Produkte wieder in direkten Besitz zu nehmen.
7. PREIS
7.1 Die Preise für die Produkte sind die auf der aktuellen Preisliste von OM, auf der Auftragsbestätigung oder auf dem Angebot angegebenen Preisen, bei Differenzen gilt der jeweils höchste Preis.
7.2 Die Preise verstehen sich gegenüber gewerblichen Kunden ohne Mehrwertsteuer ausschließlich aller Kosten oder Gebühren in Bezug auf die Verladung, Entladung, Beförderung und Versicherung; alle diese Beträge werden zusätzlich berechnet.
8. ZAHLUNG
8.1 OM wird die Lieferung mit allen anderen Beträgen gemäß Ziffer 7.2 zum Zeitpunkt der Lieferung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt nach der tatsächlichen oder als Lieferung geltenden Zeitpunkt in Rechnung stellen, soweit dies vereinbart ist.
8.2 Zahlungen sind in jedem Falle unverzüglich längstens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
8.3 Sämtliche Zahlungen, werden ungeachtet anderer Bestimmungen bei Beendigung des Vertrags sofort fällig.
8.4 Der Kunde wird alle gemäß dem Vertrag fälligen Zahlungen in der in Rechnung gestellten Währung und ohne Abzüge, weder zum Zwecke von Verrechnungen, Gegenforderungen, Skontos, Preisnachlässen oder anderweitig, leisten, es sei denn, es wird von einem autorisierten Vertreter von OM ausdrücklich schriftlich etwas anderes genehmigt.
8.5 Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
9. QUALITÄT
9.1 OM sichert grundsätzlich zu, dass (vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Bedingungen) die Produkte bei Lieferung für ihren beabsichtigten Zweck geeignet sind (wie in den Katalogen, Prospekten oder auf der Website von OM aufgeführt). Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich nach Abnahme gegenüber OM schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, sind Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen OM ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Kunden vereinbart werden – zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren. Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen oder den Kaufpreis mindern. OM ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Waren, die von dritter Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung von OM beseitigt wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung oder Bearbeitung zurückzuführen ist.
9.2 OM haftet grundsätzlich nicht für Mängel, es sei denn:
(a) der Kunde teilt OM unverzüglich und schriftlich den Mangel mit. Falls der Mangel aus einem Transportschaden resultiert, muss dieser Mangel dem Spediteur/Paketdienstleister sofort bei Annahme mitgeteilt und schriftlich festgehalten werden.
(b) OM erhält nach Eingang der Mängelanzeige angemessene Gelegenheit, diese Produkte zu prüfen; falls von OM verlangt, sendet der Kunde diese Produkte auf eigene Kosten an OM zur Prüfung zurück.
9.3 OM haftet ebenfalls nicht, falls:
(a) die Lieferung am Geschäftssitz von OM erfolgte, sofern der Anspruch aus einem Transportschaden resultiert; oder
(b) die Produkte weiter verwendet werden, nachdem eine Mängelanzeige an OM gerichtet wurde; oder
(c) der Mangel auftritt, weil die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von OM in Bezug auf die Lagerung, Installation, Abnahme, Verwendung oder Wartung der Produkte oder (falls keine solchen Anweisungen existierten) die angemessenen Handelspraktiken nicht befolgt worden sind; oder
(d) die Produkte ohne schriftliche Zustimmung von OM verändert, repariert oder zerstört worden sind.
9.4 Vorbehaltlich Absatz 9.2 und 9.3 wird OM in dem Fall, mangelhafter Produkte diese (oder das mangelhafte Teil) nach deren Ermessen reparieren, ersetzen oder den anteiligen Preis zurückerstatten, vorausgesetzt, der Kunde sendet die Produkte oder den mangelhaften Teil der Produkte auf eigene Kosten an diese zurück, falls OM dies verlangt; ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen bzw. gemäß Ziffer 10 zu regulieren.
9.5 Die ersetzten Produkte sind Eigentum von OM und alle reparierten oder ersetzten Produkte werden für den nicht abgelaufenen Teil des Gewährleistungszeitraums von der Gewährleistung erfasst.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1 Keine Bestimmung dieser Bedingungen bewirkt einen Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung OM für Todesfälle oder Personenschäden infolge grober Fahrlässigkeit von OM oder infolge von unerlaubter Handlung und Vorsatz durch OM. Die Haftung von OM – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, welche diese oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt hat. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, welche bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar gewesen sind.
10.2 Vorbehaltlich Absatz 10.1 haftet OM mit Ausnahme von Vorsatz unter keinen Umständen (aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschl. Fahrlässigkeit) oder anderweitig) gemäß oder im Zusammenhang mit dem Vertrag für:
(a) mittelbare, oder Mangelfolgeschäden beliebiger Art;
(b) verschwendete oder verlorene Arbeitszeit des Managements oder anderer Angestellter, entgangene Gewinne, Verträge oder Aufträge, Verlust von Goodwill oder Verlust beabsichtigter Einsparungen; oder
(c) erhöhte Kosten oder Ausgaben.
10.3 Vorbehaltlich Absatz 10.1 wird die maximale Gesamthaftung für Schadensfälle mit Ausnahme von Personenschäden von OM (aus Vertrag, unerlaubter Handlung -einschl. Fahrlässigkeit- oder anderweitig) auf die Höhe des Kaufpreises ohne Nebenleistungen beschränkt.
11. KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG
11.1 Soweit Zahlung nicht innerhalb der Fälligkeit geleistet wird, ist OM berechtigt alle weiteren Lieferungen an den Kunden ohne Haftung gegenüber dem Kunden auszusetzen.
11.2 Jede Partei kann ein Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung aufkündigen, ohne dass eine Leistungspflicht besteht, soweit der Vertragspartner:
(a) in wesentlicher Hinsicht gegen diese Bedingungen verstößt und dieser Verstoß nicht behoben werden kann;
(b) in wesentlicher Hinsicht gegen diese Bedingungen verstößt und der Mangel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer schriftlichen Anzeige behoben wird, in der der Verstoß gerügt und eine Abhilfe verlangt wird; oder
(c) ein Insolvenz- oder Nachlassverwalter oder ein ähnlicher Amtsträger für diese Partei oder einen beliebigen Teil deren Unternehmung oder Vermögenswerten bestellt wird oder soweit ein Liquidationsbeschluss gefasst wird bzw. eine diesbezügliche Anordnung erlassen wird oder eine Partei Gegenstand einer solchen Anordnung wird oder einen freiwilligen Vergleich mit ihren Gläubigern schließt oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder dies androht und voraussichtlich nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen.
12. ABTRETUNG
Abtretung von Rechten und Pflichten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von OM.
13. BELIEFERUNG
OM behält sich das Recht vor, das Lieferdatum zu verschieben oder den Vertrag aufzuheben oder die Liefermenge zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Kunden), falls die Durchführung der Geschäfte aus von OM nicht zu vertretenden Gründen, erschwert oder unmöglich werden.
14. ALLGEMEINES
14.1 Der Kunde ist verpflichtet alle maßgeblichen Vorschriften im Zusammenhang mit den Produkten einzuhalten, einschl. der Vorschriften über Lizenzen, Mängelrügen, Vertrieb und Lagerung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, aktuelle und korrekte Aufzeichnungen zu führen um den sofortigen Rückruf etwaiger Chargen von Produkten oder einzelner Produkte zu ermöglichen und ist auf Anforderung zur Auskunftserteilung an OM verpflichtet.
14.2 Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden werden von OM unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet, insbesondere gespeichert. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Berichtigung seiner Daten. Die personenbezogenen Daten werden nur dann an verbundene Unternehmen weitergegeben, wenn dies zu Bestellabwicklung, etwa zum Versand der Ware, notwendig ist. Zur Bestellabwicklung benötigt OM folgende personenbezogene Daten von dem Kunden: vollständiger Name, Telefonnummer, Lieferadresse. Bei Rückfragen hinsichtlich der Datenspeicherung und des Datenschutzes wenden Sie sich bitte an info@owen-mumford.de, Owen Mumford GmbH, Alte Häge 1, 63762 Großostheim.
14.3 Falls eine Partei eine Verpflichtung der anderen Partei nicht oder verspätetet durchsetzt oder falls sie ein Recht gemäß dem Vertrag nicht oder verspätet ausübt, beeinträchtigt dieses Versäumnis oder diese Verspätung nicht ihr Recht auf die Durchsetzung dieser Verpflichtung und stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Ein Verzicht auf die aus einer Bestimmung des Vertrags resultierenden Rechte durch eine Partei stellt keinen zukünftigen Verzicht auf diese Bestimmung dar, wenn nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wird.
14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für gewerbliche Kunden und Kaufleute ist 63762 Großostheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.