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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
1.1. In diesen Bedingungen verwendete und hervorgehobene Begriffe haben folgende Bedeutung: Vertrauliche Informationen sind Informationen jeglicher Art oder Form, die von einer Partei (der Offenlegenden Partei) der anderen Partei (der empfangenden Partei) zu irgendeinem Zeitpunkt in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten, Technologie, Pläne, Strategie, Produkte oder Dienstleistungen (aktuelle oder zukünftige) der Offenlegenden Partei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen offenbart werden oder die anderweitig vertraulich gegenüber der Offenlegenden Partei oder deren verbundenen Unternehmen sind.

Vertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen Owen Mumford und dem Kunden über den Verkauf von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen, in die das Angebot und diese Bedingungen aufgenommen sind.

Kunde ist die Person, die die Produkte und/oder Dienstleistungen von Owen Mumford erwirbt. GMP meint die für die Herstellung von Medizinprodukten maßgeblichen Grundsätze guter Herstellungspraxis, wie sie in der EG-Richtlinie 93/42/EWG oder im US Code of Federal Regulations Titel 21 Teil 280 festgelegt sind. Owen Mumford bezeichnet Owen Mumford Limited, ein in Großbritannien unter der Firmennummer 1257871 registriertes Unternehmen mit Sitz in Primsdown Industrial Estate, Worcester Road, Chipping Norton, Oxfordshire, OX7 5XP, Vereinigtes Königreich.

Produkte bezeichnet die im Vertrag vereinbarten Produkte, die von Owen Mumford geliefert werden.

Angebot steht für jedes von Owen Mumford ausgestellte Angebot, jede Vorschlagsunterlage, Standardpreisliste oder vertragliche Vereinbarung (wie z. B. ein Wiederverkäufer- oder Vertriebsvertrag), die auf diese Bedingungen verweist. Dienstleistungen bezeichnet die im Vertrag vereinbarten von Owen Mumford zu erbringenden Leistungen. Bedingungen meint diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Begriffe, die mit Wörtern wie einschließlich, insbesondere, zum Beispiel oder ähnlichen Formulierungen beginnen, sind als Beispiele und nicht als abschließend auszulegen.

1.3. Verweise auf eine Person schließen jede natürliche oder juristische Person, Gesellschaft, Partnerschaft oder sonstige juristische Einheit ein.

1.4. Verweise auf ein Gesetz, eine Regelung oder sonstige gesetzgeberische Bestimmung oder Kodex beziehen sich stets auch auf in der Zukunft erfolgende Änderungen, Neufassungen oder ergänzende untergeordnete Gesetzgebungen.

2. GELTUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN
2.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich diesen Bedingungen unter Ausschluss aller sonstigen Bedingungen (einschließlich etwaiger Bedingungen, die der Kunde im Rahmen einer Bestellung oder eines sonstigen Dokuments für anwendbar erklärt), soweit sie nicht ausdrücklich in einem Angebot oder anderen von beiden Parteien unterzeichneten Dokument festgelegt und diesen Bedingungen vorangestellt sind. Soweit gesetzlich zulässig, sind alle sich andernfalls aus Gesetz, Handelsbrauch oder sonstigen Gründen ableitbaren Bedingungen vom Vertrag ausgeschlossen.

2.2. Jede Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Kauf von Produkten und/oder Dienstleistungen unter Geltung dieser Bedingungen. Keine Bestellung gilt als von Owen Mumford angenommen und kein Vertrag kommt zustande, bevor Owen Mumford entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung verschickt oder mit der Leistungserbringung bzw. Auslieferung beginnt.

2.3. Ein Angebot von Owen Mumford stellt kein verbindliches Angebot dar; es ist lediglich für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab seinem Datum gültig. Owen Mumford kann ein Angebot jederzeit nach eigenem Ermessen zurückziehen.

2.4. Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Regeln oder Vereinbarungen einer etwaigen Qualitäts- und Technikvereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der von Owen Mumford gelieferten Produktqualität ein.

3. ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1. Der Kunde arbeitet mit Owen Mumford in allen Belangen der Herstellung und Lieferung der Produkte oder Erbringung der Dienstleistungen zusammen und reagiert zeitnah auf alle angemessenen Informationsanfragen von Owen Mumford.

3.2. Der Kunde liefert oder beschafft alle Informationen oder Materialien (einschließlich ggf. Proben eines im Vertrag genannten Arzneimittels), die Owen Mumford für die Vertragserfüllung benötigt, sowie Sicherheitsdatenblätter und alle weiteren Informationen, die zur sicheren Aufbewahrung und Handhabung erforderlich sind. Der Kunde sorgt dafür, dass sämtliche gelieferten Informationen korrekt und vollständig sind. Owen Mumford nutzt diese Materialien ausschließlich zur Vertragserfüllung und gibt sie nach Vertragsende oder Leistungserbringung zurück.

3.3. Ist im Vertrag eine Mindestbestellmenge für Produkte vorgesehen, achtet der Kunde darauf, Bestellungen mindestens in dieser Menge aufzugeben bzw. diese nicht zu unterschreiten.

3.4. Wird Owen Mumford an der Vertragserfüllung durch Verstöße gegen diese Ziffer 3 oder andere Handlungen oder Unterlassungen des Kunden gehindert oder verzögert, haftet Owen Mumford nicht für Nichtleistung oder Verzögerungen und ist so zu vergüten, als sei die Leistung erbracht worden.

4. ENTWICKLUNGSARBEITEN UND SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Owen Mumford wird die Dienstleistungen nach bestem Bemühen im Einklang mit anwendbarem Recht (einschließlich GMP) und (vorbehaltlich Ziffer 5.2) wesentlich entsprechend der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsbeschreibung erbringen.

4.2. Owen Mumford wird die Dienstleistungen im Wesentlichen gemäß Vertrag erbringen, jedoch ist es Sache des Kunden sicherzustellen, dass diese sowie sämtliche im Vertrag beschriebene Ergebnisse seinen beabsichtigten Zwecken entsprechen.

4.3. Owen Mumford wird sich bemühen, gemeinsam vereinbarte Termine für die Leistungserbringung einzuhalten; diese Termine sind jedoch lediglich Schätzungen. Owen Mumford hält den Kunden hinsichtlich des Fortschritts der Leistungen angemessen informiert. Erkennt Owen Mumford einen Grund, der die Leistungserbringung verzögern oder beeinträchtigen könnte, unterrichtet Owen Mumford den Kunden hierüber sowie über geplante Maßnahmen zur Abhilfe.

4.4. Hat Owen Mumford im Angebot Annahmen oder Abhängigkeiten festgehalten, übernimmt Owen Mumford keine Haftung für Verzögerungen oder Nichtleistungen, die daraus resultieren, dass Annahmen oder Abhängigkeiten nicht erfüllt werden. Owen Mumford kann nach billigem Ermessen und mittels schriftlicher Mitteilung an den Kunden den Preis oder Zeitpläne anpassen, um etwaige nicht erfüllte Annahmen, Abhängigkeiten oder Handlungen/Unterlassungen des Kunden auszugleichen.

5. ÄNDERUNGEN VON SPEZIFIKATIONEN
5.1. Der Kunde kann jederzeit eine Änderung der Spezifikationen für Produkt und/oder Dienstleistungen anfordern. Ist eine solche Änderung vernünftigerweise umsetzbar, unterbreitet Owen Mumford gegebenenfalls ein angepasstes Preisangebot und Zeitplan, der zur Umsetzung der Änderung erforderlich wäre. Owen Mumford kann seinerseits Änderungen empfehlen und dem Kunden ein entsprechendes angepasstes Angebot vorlegen. Der Kunde kann in beiden Fällen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Anpassung entscheiden, ob er fortfahren und Owen Mumford’s Angebotsanpassung annehmen möchte.

5.2. Owen Mumford behält sich das Recht vor, die Spezifikation eines Produkts und/oder einer Dienstleistung anzupassen, soweit dies zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften, zum Schutz vor Verletzungen von Rechten Dritter, oder sofern die Änderung die Beschaffenheit oder Qualität von Produkt und/oder Dienstleistungen nicht wesentlich beeinflusst, notwendig ist.

6. BESTIMMUNGEN
6.1. Owen Mumford ist auf eigene Kosten für die Vorbereitung und Unterhaltung aller Zulassungen und Registrierungen von Produktionsanlagen und Qualitätssicherungssystemen verantwortlich, die zur Herstellung der Produkte im Rahmen des Vertrags erforderlich sind.

6.2. Der Kunde ist für das Einholen und Beibehalten aller für die Verwendung der Produkte in jedem Bestimmungsland erforderlichen Zulassungen und Registrierungen auf eigene Kosten verantwortlich. Eine Produktregistrierung sollte, sofern möglich, im Namen von Owen Mumford erfolgen (ansonsten auf den Kunden), wobei der Kunde Owen Mumford jeweils vollständige Unterlagen sowie relevante Korrespondenz bezüglich der Registrierung zur Verfügung stellt. Der Kunde überträgt auf eigene Kosten jede solche Registrierung inkl. Korrespondenz und Unterlagen auf Owen Mumford oder dessen Bevollmächtigten, wenn Owen Mumford dies verlangt, und unterstützt alle hierzu erforderlichen Schritte. Fordert Owen Mumford eine Übertragung der Produktregistrierung, erstattet Owen Mumford dem Kunden anteilig bezahlte Gebühren an die zuständige Behörde entsprechend der Restlaufzeit der Registrierung.

6.3. Owen Mumford pflegt gemäß GMP Aufzeichnungen zur Herstellung der Produkte und stellt dem Kunden auf Wunsch entsprechende Kopien zur Verfügung.

6.4. Auf Kundenwunsch kann Owen Mumford über die oben genannten Unterlagen hinaus weitere Dokumente und vereinbarte unterstützende Leistungen für die Einreichung von Zulassungsunterlagen bei zuständigen Behörden bereitstellen. Owen Mumford kann für solche Arbeiten seine üblichen Stundensätze in Rechnung stellen.

6.5. Der Kunde beachtet sämtliche anwendbaren regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit den Produkten, insbesondere zu Lizenzierung, Beschwerden, Vertrieb und Lagerung. Der Kunde führt aktuelle und genaue Aufzeichnungen, um den sofortigen Rückruf von Produktchargen bei nachgelagerten Käufern zu ermöglichen. Diese Aufzeichnungen enthalten Informationen zu Lieferungen an nachfolgende Käufer (einschließlich Chargennummern, Lieferdatum sowie Name und Kontaktdaten jedes Käufers).

7. PRODUKTE – BESTELLUNG UND LIEFERUNG

7.1. Die Produkte sind beschrieben in Katalogen, Broschüren oder im Internetauftritt von Owen Mumford (je nach Fall) oder im Angebot und werden gemäß ihrer Spezifikation geliefert.

7.2. Wurde im Vertrag eine Mindestbestellmenge oder Chargengröße vereinbart, bestellt der Kunde in Übereinstimmung mit dieser Mindestmenge bzw. Chargengröße.

7.3. Hat sich der Kunde verpflichtet, eine bestimmte Produktmenge abzunehmen und die Auslieferung über einen Zeitraum hinweg abzurufen, teilt er Owen Mumford rechtzeitig seine Lieferwünsche für diesen Zeitraum mit.

7.4. Der Kunde stellt Owen Mumford vor oder so bald wie möglich nach Aufgabe jeder Bestellung alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Materialien (wie Arzneimittelmengen) zur Verfügung. Owen Mumford kann eine Bestellung ablehnen, solange die relevanten Materialien nicht vorliegen.

7.5. Für den Fall, dass zutreffend:

a) Alle Primärbehältnissysteme (Spritzen, Patronen), Systemkomponenten (Stopfen, Nadelschutz usw.) und Arzneimittelproben (Injektionswasser, Arznei), die für Freigabetests von Handelschargen und andere Testzwecke benötigt werden, werden kostenfrei vom Kunden an Owen Mumford geliefert (in zuvor verständig vereinbarter Menge möglichst frühzeitig vor Auftragsvergabe);

b) In der Spezifikation werden geeignete Spritzentypen inklusive maximalen und minimalen Gleit- und Auslösungswerten für die Verwendung definiert. Owen Mumford gibt Produktchargen, die mit vom Kunden gelieferten Spritzen getestet wurden, auf Basis deren Kompatibilität mit den Spezifikationen frei; und

c) Der Kunde trägt die Kosten für Chargen, die aufgrund von Spritzeninkompatibilität vor Auslieferungsfreigabe ausfallen, sowie etwaige Untersuchungen im Zusammenhang damit.

7.6. Owen Mumford wird sich bemühen, die Produkte innerhalb der im Vertrag vereinbarten Lieferzeit zu liefern (ohne Transportorganisation durch den Kunden). Alle von Owen Mumford angegebenen Liefertermine sind nur Schätzungen.

7.7. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte an Owen Mumford’s Geschäftsadresse, sobald Owen Mumford den Kunden über die Abholbereitschaft unterrichtet hat. Der Kunde holt die Produkte innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Versandbenachrichtigung ab oder organisiert deren Abholung. Vereinbart Owen Mumford den Versand an eine andere Adresse, erfolgt dies auf Kosten und Risiko des Kunden, der auch für das Entladen verantwortlich ist.

7.8. Owen Mumford kann Teillieferungen ausführen. Eine Verzögerung oder ein Mangel bei einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, weitere Teillieferungen zu stornieren.

7.9. Verweigert der Kunde aus irgendeinem Grund die Annahme der Lieferung oder organisiert er die Abholung nicht fristgerecht gemäß Ziffer 7.7 oder kann Owen Mumford wegen fehlender Anweisungen o. a. Dokumente etc. nicht rechtzeitig liefern, gelten die Produkte am vorgesehenen Lieferdatum als geliefert und Owen Mumford kann sämtliche Lagerkosten (inkl. Versicherung) bis zur Abholung berechnen.

7.10. Liefert Owen Mumford dem Kunden eine andere Menge als im Auftrag angegeben, gilt:

a) Bei Minderlieferung ist der Kunde nicht berechtigt, die tatsächlich gelieferten Produkte ausschließlich wegen des Fehlbetrages abzulehnen;

b) Im Fall einer Überlieferung gibt der Kunde die Überschussmenge auf Kosten und Risiko von Owen Mumford zurück oder zahlt alternativ nach Vereinbarung mit Owen Mumford den Überschuss.

8. PRODUKTE – GEWÄHRLEISTUNG UND PRÜFUNG
8.1. Owen Mumford sichert zu, dass die Produkte gemäß GMP hergestellt werden und bei Lieferung oder innerhalb des im Angebot genannten Gewährleistungszeitraums den Spezifikationen in wesentlichen Punkten genügen.

8.2. Soweit zutreffend, unterzieht Owen Mumford vor Auslieferung jeder Produktcharge Tests (einschließlich gemäß Qualitätsvereinbarung), um die Übereinstimmung mit der Spezifikation zu bestätigen, und stellt für jede Charge ein Konformitätszertifikat aus.

8.3. Der Kunde bestätigt unverzüglich nach Erhalt jeder Lieferung deren Empfang. Innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt prüft der Kunde jede Produktcharge und kann, sofern er Owen Mumford in dieser Frist schriftlich benachrichtigt, jede nicht den Anforderungen der Ziffer 8.1 genügende Charge ablehnen. Owen Mumford ersetzt nach Wahl und soweit möglich auf eigene Kosten diese Charge (ausgenommen Kosten für Kundeneigene Materialien innerhalb der Produkte) oder erstattet dem Kunden bereits bezahlte Beträge für diese Charge. Auf Wunsch von Owen Mumford gibt der Kunde die abgelehnte Charge auf Kosten von Owen Mumford zurück. Mit Erfüllung dieser Pflichten hat Owen Mumford keine weitergehende Haftung gegenüber dem Kunden wegen Gewährleistungsansprüchen nach Ziffer 8.1.

8.4. Im Streitfall darüber, ob eine Produktcharge den Spezifikationen genügt, beauftragen die Parteien einvernehmlich ein unabhängiges Prüflabor zur Begutachtung. Dessen Entscheidung ist (außer bei Betrug oder offensichtlichem Irrtum) bindend und die Kosten trägt die unterliegende Partei.

8.5. Owen Mumford haftet nicht für Mängel nach Ziffer 8.1, wenn diese zurückzuführen sind auf: (a) Transportschäden; (b) Kundenfehler bei Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung oder Wartung entgegen den Vorgaben oder bei Fehlen solcher nach branchenüblichen Standards; (c) Spezifikationen, Pläne oder Zeichnungen des Kunden; und/oder (d) normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Betriebsbedingungen.

8.6. Diese Bedingungen in Ziffer 8 gelten auch für ersetzte oder reparierte Produkte von Owen Mumford.

9. GEFAHR/ EIGENTUM AN PRODUKTEN
9.1. Die Gefahr bezüglich der Produkte geht bei Lieferung (bzw. im Falle von Ziffer 7.9 bei fiktiver Lieferung) auf den Kunden über.

9.2. Das Eigentum an den Produkten geht erst mit vollständigem Zahlungseingang bei Owen Mumford über, es sei denn, der Kunde verkauft die Produkte zulässig weiter (siehe Ziffer 9.4), wobei dann das Eigentum beim Weiterverkauf übergeht.

9.3. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, wird der Kunde:

a) die Produkte treuhänderisch für Owen Mumford verwahren;

b) die Produkte getrennt von sonstigen Waren so lagern, dass sie als Eigentum von Owen Mumford eindeutig erkennbar bleiben;

c) keine Kennzeichnungen oder Verpackung auf oder im Bezug auf die Produkte entfernen, beschädigen oder unkenntlich machen;

d) die Produkte in angemessenem Zustand halten, zum vollen Wert gegen alle Risiken versichern und aus der Versicherung ggf. Zahlungen für Owen Mumford treuhänderisch verwahren;

e) Owen Mumford unverzüglich informieren, falls einer der unter Error! Bookmark not defined. genannten Fälle eintritt.

9.4. Der Kunde darf die Produkte vor Eigentumsübergang weiterverkaufen, sofern:

a) dies im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Kunden zu Marktpreisen erfolgt; und

b) der Weiterverkauf als Verkauf von Owen Mumford’s Eigentum im eigenen Namen als Händler erfolgt.

9.5. Sollte vor Eigentumsübergang einer der unter Ziffer 15.3 c) genannten Fälle eintreten oder werden Produkte beliehen/verpfändet:

a) endet das Recht des Kunden, die Produkte zu verkaufen, sofort;

b) endet das Recht des Kunden, die Produkte im gewöhnlichen Geschäftsverlauf zu nutzen, sofort;

c) Owen Mumford ist berechtigt vom Kunden Herausgabe aller noch im Besitz des Kunden befindlichen, nicht verkauften oder nicht fest verbauten Produkte zu verlangen und kann zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter betreten.

9.6. Der Kunde gestattet Owen Mumford, dessen Vertreter und Mitarbeiter unwiderruflich, jegliche Räumlichkeiten, in denen sich die Produkte aufhalten können, mit angemessener Vorankündigung zu Kontrollzwecken oder zur Wiederinbesitznahme zu betreten.

10. PREIS UND ZAHLUNG
10.1. Der Preis für Produkte und/oder Dienstleistungen folgt aus dem Angebot von Owen Mumford oder der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, die – sofern anwendbar – nach gültigem Steuersatz vom Kunden zu zahlen ist, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

10.2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, stellt Owen Mumford dem Kunden Rechnungen aus:

a) Für Produkte jederzeit ab tatsächlicher oder fiktiver Lieferung;

b) Für Dienstleistungen mit Festpreis jeweils zu im Vertrag vereinbarten Meilensteinen und in vereinbarten Teilbeträgen oder, falls keine vereinbarten Meilensteine bestehen, zum Beginn der betreffenden Dienstleistungen;

c) Für auf Stunden- und Materialbasis abgerechnete Leistungen monatlich nachträglich.

10.3. Der Kunde zahlt alle von Owen Mumford in Rechnung gestellten Beträge in bar oder durch Überweisung auf ein von Owen Mumford genanntes Bankkonto innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum. Die fristgerechte Zahlung ist wesentlich.

10.4. Owen Mumford kann durch schriftliche Mitteilung jederzeit Zahlungsbedingungen anpassen, insbesondere bei ausstehender Kreditwürdigkeit des Kunden. Anpassungen können z. B. Vorauszahlung bei Bestellung oder Fälligkeit der Rechnungen mit Vorlage bedeuten.

10.5. Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Aufrechnung zu leisten.

10.6. Bei verspäteter Zahlung kann Owen Mumford Zinsen und Inkassokosten gemäß dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998 verlangen.

11. VERTRAULICHKEIT
11.1. Die empfangende Partei wird:

a) Alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln und sämtliche angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um eine unbefugte Offenlegung zu verhindern, mindestens in dem Umfang wie für eigene vertrauliche Informationen;

b) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei keine vertraulichen Informationen (ganz oder teilweise) an Dritte weitergeben, außer sofern anderweitig durch eine andere Vertragsbestimmung gestattet;

c) Vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vertragserfüllung (oder für rechtliche oder professionelle Beratung ihrer Vertreter) nutzen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei vorliegt;

d) Keine Patentanmeldung beantragen, die vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei enthält, und diese Informationen nicht zur Anfechtung, zum Einspruch oder zur Ungültigerklärung von Patenten der offenlegenden Partei verwenden;

e) Die offenlegende Partei umgehend informieren, sobald sie von unbefugtem Besitz, Gebrauch oder Wissen über vertrauliche Informationen Kenntnis erhält.

11.2. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen wie für die Vertragserfüllung erforderlich an eigene Geschäftsführer, Mitarbeiter, Beauftragte, rechtliche oder professionelle Berater und ggf. verbundene Unternehmen weitergeben, sofern diese Kenntnis benötigen. Vor Offenlegung sorgt die empfangende Partei dafür, dass diese Adressaten auf die vertrauliche Natur hingewiesen werden und unter mindestens gleichwertige Vertraulichkeitsregelungen gestellt sind. Bei Verstößen eines Empfängers haftet die empfangende Partei wie für eigenes Verschulden.

11.3. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und Nichtverwendung dieser Klausel gelten nicht für Informationen, bei denen die empfangende Partei nachweisen kann (z. B. mit Dokumenten):

a) Sie waren zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits veröffentlicht, öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich (ohne Verschulden der empfangenden Partei);

b) Die Informationen waren der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt;

c) Sie wurde der empfangenden Partei von dritter Seite bereitgestellt, ohne Anzeichen einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der offenlegenden Partei;

d) Sie wurden von oder für die empfangende Partei unabhängig von den Informationen der offenlegenden Partei entwickelt.

11.4. Die empfangende Partei begeht keinen Verstoß gegen die Ziffern 11.1.a) und 11.1.b), wenn eine Offenlegung gesetzlich, durch Gericht oder anderweitig hoheitliche Behörde verlangt ist. In diesem Fall wird die andere Partei – sofern rechtlich zulässig – vorab schriftlich informiert, und die Offenlegung erfolgt nur im erforderlichen Umfang.

11.5. Bei Vertragsende stellt die empfangende Partei jede Nutzung vertraulicher Informationen sofort ein und vernichtet oder gibt sämtliche entsprechende Dokumente an die offenlegende Partei zurück. Eine Kopie darf ausschließlich zu Dokumentationszwecken und zur Kontrolle der Vertragseinhaltung bzw. GMP aufbewahrt werden – Sicherungen oder Archive müssen nach Vertragsende ungenutzt bleiben.

11.6. Keine der Parteien darf Namen oder Logo der jeweils anderen Partei in Pressemitteilungen, Werbung oder anderen Marketingaktivitäten ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung verwenden.

12. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
12.1. Diese Vereinbarung berührt nicht die Eigentumsverhältnisse an geistigen Eigentumsrechten der Parteien oder gewährt keine Nutzungsrechte, außer soweit ausdrücklich im Vertrag geregelt.

12.2. Der Kunde räumt Owen Mumford eine nicht-exklusive, gebührenfreie Nutzungslizenz an allen geistigen Eigentumsrechten ein, die für die Durchführung der Dienstleistungen und Lieferung der Produkte nötig sind. Der Kunde garantiert, berechtigt zu sein, diese Materialien bereitzustellen und Owen Mumford keine Rechte Dritter verletzt.

12.3. Sämtliche im Rahmen der Dienstleistungen entstehenden geistigen Eigentumsrechte stehen Owen Mumford zu. Das Recht des Kunden, Patente bezüglich der Kombination des Produkts mit einem Arzneimittel anzumelden oder einzutragen, ist ausgeschlossen.

12.4. Owen Mumford macht keine Zusagen und übernimmt keine Haftung, dass die Nutzung der Produkte durch den Kunden oder Dritte keine Rechte Dritter verletzt.

12.5. Werden Produkte auf Basis modifizierter Spezifikationen gefertigt, die zwischen Owen Mumford und dem Kunden vereinbart wurden, stellt der Kunde Owen Mumford von sämtlichen Verlusten, Schäden, Haftungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Verfahrenskosten) frei, die aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Anwendung solcher geänderten Spezifikationen entstehen.

13. HAFTUNGSBEGRENZUNG – DIE AUFMERKSAMKEIT DES KUNDEN WIRD AUF DIESE KLAUSEL BESONDERS HINGEWIESEN
13.1. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag schließt die Haftung einer Partei für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, Betrug, für nicht ausschließbare Haftungen oder, im Falle des Kunden, für Zahlungen aus.

13.2. Owen Mumford stellt den Kunden von sämtlichen Verlusten, Schäden, Haftungen und Kosten (einschließlich Anwaltskosten) frei, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter wegen Tod oder Verletzung stehen, sofern diese unmittelbar auf einen Verstoß von Owen Mumford gegen die Zusage in Ziffer 8.1 oder dessen Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, die Ansprüche resultieren aus Fahrlässigkeit, Vertragsverletzung oder Vorsatz des Kunden oder aus der Verwendung eines Arzneimittels oder Vorgaben/Spezifikationen des Kunden.

13.3. Der Kunde stellt Owen Mumford von allen Verlusten, Schäden, Haftungen und Kosten (einschließlich Anwaltskosten) frei, die durch Ansprüche Dritter wegen Tod oder Verletzung entstehen, sofern diese mittelbar oder unmittelbar auf Entwicklung, Herstellung, Verkauf oder Verwendung eines Produktes (bzw. darin enthaltenen Arzneimittels) gemäß diesem Vertrag zurückzuführen sind, außer sie sind auf Fahrlässigkeit von Owen Mumford oder Verletzung der Zusage gemäß 8.1 zurückzuführen.

13.4. Die Freistellungen nach 13.2 und 13.3 gelten nur, sofern der Anspruchsteller:

a) Owen Mumford umgehend schriftlich informiert;

b) Keine Schuldeingeständnisse abgibt;

c) Owen Mumford die Verteidigung/Führung des Verfahrens oder eine gütliche Einigung ermöglicht; sowie

d) Sämtliche Unterstützung zumutbar und auf Kosten der freistellenden Partei leistet.

13.5. Vorbehaltlich Ziffer 13.1 und ausgenommen nach der Freistellung in 13.2, ist die Haftung von Owen Mumford für Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit oder Sonstiges wie folgt begrenzt:

a) Sie schließt sämtliche indirekten Schäden, Folgeschäden, Gewinnverluste, Umsatz- oder Zeitverluste, Image- oder Geschäftseinbußen (direkt oder indirekt) aus;

b) Sie ist auf den gesamten für die Produkte und/oder Dienstleistungen im Vertrag vereinbarten Preis beschränkt.

13.6. Während der Vertragslaufzeit und für zwei (2) Jahre nach Vertragsende unterhält jede Partei bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft eine umfassende Haftpflichtversicherung einschließlich Produkthaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Pfund Sterling pro Anspruch. Auf Verlangen erbringt die jeweils andere Partei Nachweis über den Versicherungsschutz.

14. RÜCKRUFE
14.1. Owen Mumford ist für die Bearbeitung sämtlicher Reklamationen (einschließlich ggf. unerwünschter Ereignisse) in Bezug auf das Produkt verantwortlich, es sei denn, diese sind auf vom Kunden bereitgestellte Materialien, Komponenten, Änderungen oder Konstruktionen des Kunden zurückzuführen. Der Kunde ist für alle sonstigen Reklamationen verantwortlich. Beide Parteien arbeiten zur Bearbeitung von Reklamationen und zur Erfüllung behördlicher Anforderungen zusammen.

14.2. Hält der Kunde einen Rückruf oder die Rücknahme eines Produkts für erforderlich, informiert er Owen Mumford umgehend schriftlich mit Begründung. Der Kunde folgt den angemessenen Anweisungen von Owen Mumford zum Rückruf oder zur Rücknahme. Ist der Rückruf ausschließlich auf ein Verschulden von Owen Mumford oder einen Verstoß gegen Ziffer 8.1 zurückzuführen, übernimmt Owen Mumford die direkten und angemessenen Kosten dieser Maßnahme.

15. AUSSETZUNG, KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNG
15.1. Owen Mumford kann Lieferungen und/oder Leistungserbringung aussetzen, wenn der Kunde mit Zahlungen im Rückstand ist oder Handlungen/Ereignisse nach Ziffer 15.3 bevorstehen. Im Falle einer Aussetzung hat Owen Mumford Anspruch auf die in Ziffer 15.5 b) genannten Rechte.

15.2. Stornierungen von Bestellungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Owen Mumford und können an zusätzliche Bedingungen oder Zahlungen geknüpft werden.

15.3. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, falls die andere Partei:

a) Einen wesentlichen, nicht behebbaren Vertragsverstoß begeht;

b) Einen wesentlichen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung zur Behebung beseitigt;

c) Über sie ein Insolvenzverfahren, Zwangsverwaltung oder eine andere vergleichbare Maßnahme eingeleitet wird, ein Abwicklungsbeschluss gefasst oder ausgesprochen wird (außer es handelt sich um eine Verschmelzung oder Reorganisation im Sinne einer solventen Firmenübernahme), eine Gläubigerregelung stattfindet, die Geschäftstätigkeit eingestellt wird, Zahlungsunfähigkeit nach geltendem Recht vorliegt oder ein entsprechender Vorgang stattfindet.

15.4. Owen Mumford ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen und sämtliche Bestellungen zu stornieren, wenn die Produkte von Owen Mumford einem Rückruf unterliegen oder Bedenken in Bezug auf Sicherheit oder Rechte Dritter hinsichtlich der Produkte oder Dienstleistungen bestehen. Bei Kündigung nach dieser Klausel erstattet Owen Mumford vorausgezahlte Beträge für nicht gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, ist jedoch zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet.

15.5. Bei Vertragsbeendigung aus jeglichem Grund gilt:

a) Der Kunde muss sofort alle offenen Rechnungen und angefallenen Zinsen zahlen;

b) Der Kunde zahlt Owen Mumford die gemäß Vertrag erworbenen Leistungen und Arbeiten zu vereinbartem Preis und erstattet alle im Angebot angegebenen Kosten und Auslagen sowie weitere bis zur Kündigung angefallene Kosten oder Verpflichtungen von Owen Mumford. Owen Mumford stellt dem Kunden die fälligen Beträge unverzüglich nach Vertragsende in Rechnung.

15.6. Die Bestimmungen der Ziffern 1, 11 bis einschließlich 14, 15.5 sowie 16 bis einschließlich 18 gelten auch nach Vertragsbeendigung fort.

16. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
16.1. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllungen ihrer Vertragspflichten (außer Zahlungen), die durch Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden. Sollte eine solche Störung länger als drei (3) Monate andauern, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

16.2. Owen Mumford kann seine Vertragspflichten durch Subunternehmer erfüllen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für alle Leistungen verantwortlich.

16.3. Owen Mumford ist Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes für die im Rahmen der Vertragserfüllung übermittelten personenbezogenen Daten. Owen Mumford beachtet dabei alle gesetzlichen Vorgaben und nutzt die Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter https://www.owenmumford.com/privacy-policy/. Der Kunde stellt sicher, dass seine Datenübermittlung an Owen Mumford rechtmäßig ist.

16.4. Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Jede Partei bestätigt, dass bei Vertragsschluss keine weiteren Zusagen oder Garantien Grundlage waren.

16.5. Ein Verzicht auf Rechte eingeht nur schriftlich. Die Geltendmachung einzelner Rechte berührt nicht die sonstigen Rechte einer Partei.

16.6. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen in Kraft.

16.7. Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Owen Mumford übertragen.

16.8. Owen Mumford beachtet alle geltenden Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze, einschließlich Bribery Act 2010. Owen Mumford ist nicht verpflichtet, Richtlinien des Kunden zur Korruptionsprävention zu befolgen, selbst wenn diese bereitgestellt werden. Der Kunde muss Owen Mumford jeden ungerechtfertigten Vorteil, den ein Mitarbeiter oder Beauftragter von Owen Mumford fordert oder anbietet, melden.

16.9. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und Unterschrift beider Parteien.

16.10. Dritte haben, auch nach Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999, keinerlei Durchsetzungsrechte aus dem Vertrag.

17. MITTEILUNGEN
Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags sind schriftlich und per Hand oder Post an die jeweils aktuelle Anschrift oder eine anderweitig mitgeteilte Anschrift, oder per E-Mail an eine vereinbarte E-Mail-Adresse zu richten (Mitteilungen an Owen Mumford können an info@owenmumford.com gesendet werden). Eine Mitteilung gilt als zugegangen: i) bei Zustellung per Hand oder Post mit Zugang; ii) bei E-Mail mit Versand (nach Empfangsbestätigung). Diese Ziffer gilt nicht für die Zustellung von gerichtlichen oder sonstigen Verfahrensunterlagen.

18. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Dieser Vertrag sowie alle Ansprüche im Zusammenhang mit seinem Zustandekommen und Inhalt (einschließlich außervertraglicher Ansprüche) unterliegen dem Recht von England und Wales. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von England und Wales zuständig.

Owen Mumford – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen – Version 21. April 2025

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