Owen Mumford
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Unistik3 und TRBA250

Datum der Veröffentlichung: Montag, 4. August 2008

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Was sagt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu?...

UNISTIK 3- Veni vidi vici

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit hat man tagtäglich zwei grundlegende Aufgaben zu lösen: erstens vorhandene Gefährdungen zu erkennen und zweitens geeignete Maßnahmen zu finden, diesen Gefährdungen wirkungsvoll zu begegnen. Beides geschieht, um Arbeitsunfälle zu verhindern.

In der Praxis sind selten Lösungen „von der Stange“ zu finden. Sogar die Gesetze und  Vorschriften sind mittlerweile „locker“ formuliert, einerseits um die „unternehmerische Freiheit“ und damit die Verantwortung des Arbeitgebers noch mehr zu verdeutlichen, anderseits um die Vielfalt der in der Praxis anwendbaren Unfallverhütungslösungen zu ermöglichen.

Umso mehr sind konkrete Vorgaben willkommen, die der Arbeitgeber einhalten muss, da es sich dabei meistens um jahreslang gesammelte und bewährte Erfahrungswerte handelt, die zeitnah durchführbar sind. Ein sehr gutes Beispiel für solche konkrete Vorgaben ist der vorgeschriebene Einsatz von sicheren Arbeitsgeräten, die zur Vermeidung von Stich- und Schnittverletzungen im Gesundheitswesen eingesetzt werden müssen und in TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe) festgehalten sind. Dort sind die Eigenschaften aufgeführt, die geeignete Sicherheitsprodukte vorweisen müssen:

Sichere Arbeitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen dürfen Patienten nicht gefährden.

Darüber hinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben:

- Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör.

- Seine Aktivierung muss mit einer Hand erfolgen können.

- Seine Aktivierung muss sofort nach Gebrauch möglich sein.

- Der Sicherheitsmechanismus schließt einen erneuten Gebrauch aus.

- Das Sicherheitsprodukt erfordert keine Änderung der Anwendungstechnik.

- Der Sicherheitsmechanismus muss durch ein deutliches Signal (fühlbar oder hörbar) gekennzeichnet sein.

Es kommt immer wieder vor, dass sichere Arbeitsgeräte eingesetzt werden, die nicht alle o.g. Eigenschaften erfüllen. Oft stellt ein benutztes sicheres Arbeitsgerät, das nicht korrekt eingesetzt wird, für den Nutzer genauso eine Gefährdung dar wie ein konventionelles! Bei dem Einsatz von sicheren Arbeitsgeräten müssen sich die Beschäftigten darüber im Klaren sein, dass sie nur dann die erwünschte Sicherheit gewährleisten, wenn die Sicherheitsvorrichtung vor Ort und sofort ausgelöst wird. Die benutzten sicheren Arbeitsgeräte müssen nach der Auslösung von ihrer Sicherheitsvorrichtung, genauso wie die konventionellen in dafür vorgesehene Entsorgungsboxen entsorgt werden.

Natürlich sind für die Einhaltung von o.g. konkreten Angaben einschlägige Produkte von Nöten, um eine effiziente Vorbeugung von Stich-/Schnittverletzung zu gewährleisten. Der Markt der sicheren Arbeitsgeräte befindet sich in ständiger Bewegung. Die Vielfalt der angebotenen sicheren Arbeitsgeräte nimmt ständig zu, leider tragen einige diese Bezeichnung zu unrecht. Ein Arbeitsgerät, das zu Unrecht als „sicher“ bezeichnet wird, kann mehr Schaden anrichten als ein konventionelles. Umso mehr ist es erfreulich, wenn man ein zuverlässiges Arbeitsgerät, das in allen Punkten die Bezeichnung „sicher“ trägt, im Angebot findet.

Unistik habe ich vor über zwei Jahren kennengelernt. Damals wurde mit den Beschäftigten, die tagtäglich die konventionellen Lanzetten eingesetzt haben, ein Praxis- bzw. Handlingtauglichkeitstest zur allgemeinen vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Seitdem werden klinikweit über 100.000 „Unistik 3“ pro Jahr eingesetzt mit dem Ergebnis, dass seitdem keine einzige Stichverletzung bei diesen Einsätzen vorkam.

„Unistik 3“ und ihre Konformität mit Forderungen der TRBA 250

- Der Sicherheitsmechanismus von Unistik ist dessen Bestandteil.

- Die Aktivierung der Sicherheitsvorrichtung erfolgt mit einer Hand.

- Die Aktivierung erfolgt nicht nach, sondern WÄHREND! dem Gebrauch.

- Einmal ausgelöst, lässt sich der Sicherheitsmechanismus nicht wieder reaktivieren.

- Die Anwendungstechnik ist einfach und erfüllt die Funktion einer Stechhilfe.

- Die Auslösung der Sicherheitsvorrichtung wird durch ein Klickgeräusch begleitet.

Fazit:

Stich- und Schnittverletzungen stellen eine der häufigsten Unfälle im Gesundheitswesen dar.

Eine Verletzung mit sterilem Arbeitsgerät ist unangenehm und evtl. schmerzhaft (abgesehen von lebensbedrohlichen Wunden), aber bei Weitem nicht so gefährlich für die Betroffenen wie eine Verletzung mit kontaminiertem Arbeitsgerät. Schon ein kleiner Kratzer mit kontaminiertem Produkt kann unter Umständen zu einer Erkrankung mit ernsthaften, sogar tödlichen Folgen führen. Die Schlussfolgerung: Ein Arbeitsgerät ist für den Nutzer hochgradig gefährdend ab dem Moment der Kontamination bis zum Zeitpunkt der fachgerechten Entsorgung. Je länger die Zeit und der Weg dazwischen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verletzung erfolgen kann. Diese Gefährdung ist am größten bei konventionellen Geräten und auch bei sicheren Arbeitsgeräten, deren Sicherheitsvorrichtung nicht sofort nach Gebrauch ausgelöst wurde.

Eine Gefährdung des Nutzers durch einen gebrauchten „Unistik 3“ ist nicht gegeben, es erfüllt alle o.g. Forderungen der TRBA 250 und kann somit als Vorzeigebeispiel für ein sicheres Arbeitsgerät genannt werden. Demnach ist „Unistik 3“ ein Arbeitsgerät, das voll und ganz dem Leitsatz über Arbeitssicherheit

„Grundsätzlich ist bei der Durchführung jeder Tätigkeit darauf zu achten, dass man dabei weder sich selbst noch die Anderen gefährden darf!“

entspricht.

Michael Torma

Fachkraft für Arbeitssicher

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